Rechte und Pflichten

Prostitution ist in der Schweiz legal, wenn Sie die Regeln einhalten.

Wichtig: Als Touristin dürfen Sie nicht arbeiten, auch nicht in der Prostitution.

Als Sexarbeiterin haben Sie das Recht

  • mit Respekt und Anstand behandelt zu werden
  • immer Sex mit Kondom zu verlangen: es geht um Ihre Gesundheit, schützen Sie sich!
  • über Ihren Körper und Ihre Dienstleistungen zu bestimmen
  • nein zu sagen! – Ihr Aufpasser und Ihre Freier haben kein Recht, gegen Ihren Willen von Ihnen Dienstleistungen zu verlangen
  • sich an eine Beratungsstelle zu wenden

Ihre Pflichten: Sie müssen

  • sich an die Rechtsregeln der Schweiz halten
  • bei einer Kontrolle Ihre Papiere vorlegen

Wenn Sie eine Regel verletzen und

  • ohne Bewilligung hier sind, werden Sie gebüsst und müssen eventuell die Schweiz verlassen
  • strafbare Handlungen begehen, wie z.B. Drogenhandel, Diebstahl, Körperverletzung, wird ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet. Als Folge einer Verurteilung, kann es zu einer Geldstrafe, Gefängnisstrafe oder sogar Ausweisung kommen

Aufgaben der Polizei

  • Opfer von Verbrechen wie Drohungen, Körperverletzungen, Menschenhandel zu schützen und an Beratungsstellen zu vermitteln
  • Anzeigen von allen strafbaren Handlungen, z.B. Menschenhandel und Gewaltverbrechen
  • Kontrolle der Barbesitzer hinsichtlich strafbarer Handlungen wie Förderung der Prostitution
  • Kontrolle von Identität, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen

Bei einer Kontrolle darf die Polizei

  • Ihre Papiere (Pass, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung) kontrollieren
  • das Zimmer betreten
  • Sie durchsuchen – wenn der Verdacht besteht, dass Sie eine Straftat begangen haben
  • Sie haben Anspruch auf die Durchsuchung durch eine Polizistin!
  • Sie festnehmen, wenn Sie keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis haben
  • Sie auf den Polizeiposten mitnehmen, falls Sie keinen Ausweis vorweisen können

Sie haben das Recht

  • die Namen der Beamten/Beamtinnen zu erfahren
  • die Unterschrift zu verweigern, falls Sie mit einem Dokument nicht einverstanden sind oder das Dokument nicht verstehen
  • die Aussage zu verweigern, falls Sie angeschuldigt sind
  • auf eine Quittung über alle Sachen, welche die Polizei Ihnen abgenommen hat

Im Verlauf eines Verfahrens haben Sie Anspruch auf

  • eine Dolmetscherin/einen Dolmetscher
  • eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt

Ihre Rechte als Opfer von Drohungen, Verletzung, Raub, Vergewaltigung oder Menschenhandel

  • Kostenlose Unterstützung von der Opferhilfe (psychosoziale und juristische Beratung, finanzielle Soforthilfe, Entschädigung und Genugtuung)
  • Medizinische Versorgung und Schutz
  • Anzeigeerstattung bei der Polizei: wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um die Täter fassen zu können

Sie sind Opfer von Menschenhandel, wenn Sie mit falschen Versprechungen in die Schweiz geholt wurden, zur Sexarbeit oder anderen Arbeiten gezwungen werden, Schulden oder Vermittlungsgebühren abzahlen müssen, Gewalt und Drohungen ausgesetzt sind oder Ihnen Geld abgenommen wird. Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen gegen die Menschenrechte und wird in der Schweiz strafrechtlich verfolgt.