Erstinformation im Meldeverfahren

Viele in Basel tätige Sexarbeitende reisen im Rahmen des sogenannten Meldeverfahrens aus der EU ein. Sie dürfen 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Für die Arbeitsaufnahme in der Erotikbranche ist die Meldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) obligatorisch. Diese erfolgt nach wie vor online. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des AWA händigt die Meldebestätigung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache der gemeldeten Person in den Räumlichkeiten der Fachstelle Aliena aus.
Während der Sprechzeiten des AWA steht den Sexarbeitenden auch eine Mitarbeiterin von Aliena zur Verfügung.

Die Sprechzeiten des AWA sind:

Montag9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch9.00 – 12.00 Uhr
Freitag9.00 – 12.00 Uhr


Wir stellen die Angebote von Aliena vor, beantworten Sexarbeitenden ihre Fragen und geben ihnen relevante Informationen und Kontaktadressen in Basel mit beispielsweise Notfalltelefonnummern von sozialen und medizinischen Anlaufstellen. Bei konkreten Fragen werden direkt Beratungen angeboten.
Mehr dazu siehe: www.jsd.bs.ch.